Skip to main content

Puppe als Abhörgerät

Spionin im Kinderzimmer: Datenschützer schlagen Alarm!

Eine sprechende Puppe – ein Mädchentraum. Doch das Modell „Cayla“ der britischen Spielzeugfirma „Vivid“ ist in Deutschland illegal.
Eine sprechende Puppe – ein Mädchentraum. Doch das Modell „Cayla“ der britischen Spielzeugfirma „Vivid“ ist in Deutschland illegal.
Foto: Facebook/ADC
Teilen auf

Wenn die Puppe die Familie überwacht: Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Lutz Haase warnt vor Spionin im Kinderzimmer.

Erfurt. In tausenden Kinderzimmern steht sie und erfüllt Mädchenträume: die sprechende Spielzeugpuppe „Cayla“. Aber „Cayla“ ist in Wirklichkeit ein illegales Abhörgerät – ein verkleideter Bluetooth-Sender – und sendet ihre Gesprächsinhalte an die Server des amerikanischen Konzerns „Nuance Communications“. Dort werden die Stimmprofile, die „Cayla“ gesendet hat, ausgewertet und analysiert, einschließlich Wohnadresse der Puppenmama.

Getarnte Abhöranlagen sind strafbar

Small sister ist watching you! Die Bundesnetzagentur hat Eltern dazu aufgerufen, die Puppe zu vernichten, da der Besitz von getarnten Abhöranlagen strafbar sei. Ein Vernichtungsprotokoll befindet sich auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Konstruiert wurde die Puppe vom amerikanischen Unternehmen „Genesis“.

Perfide Abhörtechnik

„Dass Privatunternehmen derart perfide Abhörtechniken benutzen und Kinderspielzeug in dieser Form manipulieren, um auch sensible Daten von Kindern und Familien verarbeiten zu können, ist schlicht eine Sauerei.“, so Dr. Hasse.



„Abhören und Überwachen von Privatpersonen wird offensichtlich zunehmend eher zur Regel als zur Ausnahme und die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz werden zunehmend zur Makulatur. Denn wohl kaum haben die Kinder, die mit der Puppe spielen, oder deren Eltern freiwillig eingewilligt, dass die Dialoge mit der Puppe aufgezeichnet, weitergesendet und ausgewertet werden“.

Spielzeug-TÜV gefordert

Der Thüringer Datenschützer rät den Eltern dringend, jedes „smarte“ Spielzeug zuvor ausgiebig unter die Lupe zu nehmen, bevor sie es ihrem Nachwuchs tatsächlich zum Spielen überlassen. „Wir brauchen dringend einen Spielzeug-TÜV, der sich auch auf derartige technische Kommunikationsfunktionen konzentriert.“, so Hasse abschließend.

Quelle: TLfDI