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Bundestag beschließt

Neues Gesetz: Cannabis auf Rezept für Schwerkranke

Cannabis als Medizin für Schwerkranke müssen künftig die Krankenkassen bezahlen.
Cannabis als Medizin für Schwerkranke müssen künftig die Krankenkassen bezahlen.
Foto: angieconscious_pixelio.de
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Schwerkranke können in Deutschland künftig Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen. Die Krankenkassen müssen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten dann bezahlen. Der Eigenanbau bleibt weiterhin verboten.

Berlin/Jena. Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstagmittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften angenommen, wonach künftig schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden können.

Bislang mussten Betroffene bei der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -extrakten beantragen, künftig soll das nicht mehr nötig sein.



Laut BfArM verfügen derzeit rund 1.000 Patienten über eine solche Genehmigung. Die monatlichen Kosten erhielten die Betroffenen nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet.

Weiterhin grundsätzlich verboten bleibt der Eigenanbau von Cannabis.

Text: Torsten Lux